Weiterbildung finanzieren als Unternehmer und Selbstständiger in Deutschland
In Deutschland gibt es keinen einzelnen „Weiterbildungsfonds“ für Unternehmer. Stattdessen kombinieren Sie mehrere Bausteine: das Aufstiegs-BAföG für Ihre eigene Meister- oder Fachwirtfortbildung, die Förderung der Agentur für Arbeit für Ihre Beschäftigten, Programme Ihres Bundeslandes und die steuerliche Absetzbarkeit. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, was 2026 tatsächlich gilt, wie viel Sie erhalten und wann Sie den Antrag stellen müssen.
Informationen geprüft am 18. Oktober 2026 auf den offiziellen Websites
Kurz gesagt
- Für Ihre eigene Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt, Techniker…): Aufstiegs-BAföG, bis zu 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 % als Zuschuss. Das Restdarlehen wird bei bestandener Prüfung zu 50 % erlassen, bei einer Existenzgründung vollständig.
- Für Ihre Beschäftigten: Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Betrieben unter 50 Beschäftigten in der Regel 100 % der Lehrgangskosten und zahlt 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und zugelassen ist.
- Je nach Bundesland: Bildungsurlaub (zum Beispiel 5 Tage pro Jahr in Baden-Württemberg, kein Gesetz in Bayern und Sachsen) und eigene Zuschüsse, zum Beispiel der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen (50 %, höchstens 500 €).
- Immer: Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten sind Betriebsausgaben. Die frühere Bildungsprämie des Bundes gibt es nicht mehr.
Das Prinzip: Bausteine statt eines einzigen Fonds
Welche Förderung passt, hängt vor allem davon ab, wer sich weiterbildet und was gelernt wird. Für Sie als Inhaberin oder Inhaber kommen vor allem das Aufstiegs-BAföG, Landesprogramme und die steuerliche Entlastung in Frage. Für Ihre Angestellten ist die Agentur für Arbeit der wichtigste Geldgeber. Eine Beratung durch Externe (keine Seminare) fördert das BAFA.
| Wer wird weitergebildet? | Passende Bausteine |
|---|---|
| Sie selbst, mit Ziel Meister, Fachwirt, Techniker oder ähnlicher Abschluss | Aufstiegs-BAföG, in Bayern zusätzlich der Meisterbonus nach bestandener Prüfung, Betriebsausgabenabzug für Ihren Eigenanteil |
| Sie selbst, kürzere berufliche Kurse | Landesprogramme (zum Beispiel Bildungsscheck 2.0 in NRW, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen höchstens 50.000 € beträgt), Betriebsausgabenabzug |
| Ihre Beschäftigten, längere Weiterbildung (über 120 Stunden) | Förderung der Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III (Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss) |
| Ihre Beschäftigten, kurze Kurse | Bezahlte Freistellung über Bildungsurlaub (je nach Land, Kurskosten trägt in der Regel die beschäftigte Person), steuerfreie Übernahme durch den Betrieb |
| Ihr Unternehmen braucht Beratung (Organisation, Personal, Finanzen) | BAFA „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026) |
Gut zu wissen: Die Bildungsprämie des Bundes (Prämiengutschein) wird nicht mehr ausgegeben. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung endete die Gutscheinausgabe am 31. Dezember 2021. Angebote, die noch damit werben, sind veraltet.
Welche Förderung passt? Die Vergleichstabelle
Suchen Sie Ihre Zeile und lesen Sie dann den ausführlichen Abschnitt weiter unten.
| Förderung | Für wen | Höhe 2026 | Wann beantragen | Wo beantragen |
|---|---|---|---|---|
| Aufstiegs-BAföG (AFBG) | Personen, die sich auf eine anerkannte Aufstiegsfortbildung vorbereiten, unabhängig vom Alter, auch Selbstständige | Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €, davon 50 % Zuschuss, Rest als KfW-Darlehen. Meisterstück bis 2.000 €. Erlass 50 % bei Bestehen, 100 % bei Existenzgründung | Möglichst 3 Monate vor Lehrgangsbeginn, Lehrgangskosten spätestens bis Ende der Maßnahme | Online („AFBG Digital“) oder bei der zuständigen Stelle Ihres Landes |
| Agentur für Arbeit, § 82 SGB III | Ihre Beschäftigten (nicht Sie als Inhaber) | Unter 50 Beschäftigte: in der Regel 100 % Lehrgangskosten und 75 % Arbeitsentgeltzuschuss. 50 bis 499: je 50 %. Ab 500: je 25 % | Möglichst frühzeitig vor Beginn | Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, eService online |
| Bildungsurlaub / Bildungszeit | Beschäftigte, je nach Landesgesetz | Bezahlte Freistellung, zum Beispiel bis zu 5 Arbeitstage pro Jahr in Baden-Württemberg. Kein Gesetz in Bayern und Sachsen | Fristen nach dem jeweiligen Landesgesetz | Antrag der beschäftigten Person bei Ihnen als Arbeitgeber |
| Bildungsscheck 2.0 NRW | Personen mit Wohnsitz in NRW und zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €) | 50 % der Kurskosten, höchstens 500 €, einmal pro Kalenderjahr | Anmeldung spätestens am Tag vor Kursbeginn | ESF-Onlineportal NRW |
| BAFA-Beratungsförderung | KMU und Freie Berufe (Beratung, keine Seminare) | 50 % (höchstens 1.750 €) oder 80 % (höchstens 2.800 €) je nach Region | Vor Abschluss des Beratervertrags | Online-Antragsplattform des BAFA |
Aufstiegs-BAföG: Ihre eigene Meister- oder Fachwirtfortbildung
Wer wird gefördert
- Personen, die sich auf eine anerkannte Aufstiegsfortbildung vorbereiten: Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher, Betriebswirt und viele weitere (über 700 förderfähige Abschlüsse).
- Die Förderung ist altersunabhängig. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gefördert.
- Vollzeit und Teilzeit, auch berufsbegleitend. Teilzeitmaßnahmen müssen im Monatsdurchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen.
- Kurze Seminare ohne anerkannten Fortbildungsabschluss sind nicht förderfähig.
Wie viel 2026
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: bis zu 15.000 €, davon 50 % als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
- Meisterstück oder Prüfungsprojekt: bis zur Hälfte der Materialkosten, höchstens 2.000 €, davon 50 % Zuschuss.
- Bei bestandener Prüfung: 50 % Erlass des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
- Bei Existenzgründung: laut offiziellem Flyer vollständiger Erlass (100 %) unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Unterhalt bei Vollzeit: bis zu 1.019 € im Monat als Vollzuschuss (Stand des offiziellen Flyers: Oktober 2025), abhängig von Einkommen und Vermögen. Alleinerziehende erhalten 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind und Monat.
Reform in Vorbereitung
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 eine Novelle beschlossen: höchstens 18.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bis 4.000 € für das Meisterstück, 60 % Erlass bei Bestehen, 160 € Kinderbetreuungszuschlag. Zuschüsse des Arbeitgebers sollen nicht mehr angerechnet werden. Das Gesetz soll erst am 1. August 2027 in Kraft treten und muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Für 2026 gelten die oben genannten Beträge.
Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Die Lehrgangskosten können Sie spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragen. Die Behörden empfehlen, den Antrag spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn zu stellen.
aufstiegs-bafoeg.de (Online-Antrag AFBG Digital) ↗ · Offizieller Flyer (PDF) ↗ · Reform 2027 (Bundesregierung) ↗
Agentur für Arbeit: Weiterbildung Ihrer Beschäftigten
Mit der Förderung nach § 82 SGB III (bekannt durch das Qualifizierungschancengesetz) übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Kosten, wenn Ihre Angestellten sich weiterbilden. Für Sie als Inhaberin oder Inhaber selbst gilt diese Förderung nicht.
Voraussetzungen
- Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (nicht am Stück nötig, auch berufsbegleitend, modular oder online).
- Bildungsträger und Kurs sind für die Förderung zugelassen (AZAV-Zertifizierung).
- Es werden Kenntnisse vermittelt, die über eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
- Laut Agentur für Arbeit (Stand Januar 2026): der Berufsabschluss liegt mindestens 2 Jahre zurück, keine geförderte Anpassungsqualifizierung in den letzten 2 Jahren, keine Kurse, zu denen der Betrieb gesetzlich verpflichtet ist, keine Aufstiegsfortbildungen (dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG).
- Es handelt sich um eine Ermessensleistung: Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Wie viel 2026
- Unter 50 Beschäftigte: 100 % (Soll-Leistung) der Lehrgangskosten und 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit.
- 50 bis 499 Beschäftigte: 50 % Lehrgangskosten, 50 % Arbeitsentgeltzuschuss. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Menschen sollen bis zu 100 % der Kosten übernommen werden.
- Ab 500 Beschäftigten: je 25 %.
- Fehlt der Berufsabschluss und führt die Weiterbildung zu einem Abschluss, sind bis zu 100 % möglich.
- Mit einer Betriebsvereinbarung oder tariflichen Regelung zur Qualifizierung: plus 5 Prozentpunkte.
- Verbundene Unternehmen werden zusammengezählt.
Sollen mehrere Beschäftigte dieselbe Weiterbildung besuchen, genügt ein Sammelantrag. Für den Antrag braucht die Agentur Angaben aus dem Arbeitsvertrag und zu den Schulungszeiten, eine Erklärung der beschäftigten Person und eine Bescheinigung des Bildungsträgers. Lassen Sie sich vorab vom Arbeitgeber-Service beraten (Hotline 0800 4 5555 20, gebührenfrei).
Individuelle Förderung von Beschäftigten ↗ · Alle Förderungen im Überblick ↗ · mein NOW (Weiterbildungsportal) ↗
Bildungsurlaub und Bildungszeit: Landesrecht
Ob Ihre Beschäftigten Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung haben, regelt das Land, in dem sie arbeiten (maßgeblich ist der Arbeitsort laut Arbeitsvertrag, nicht der Wohnort). In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz.
Beispiel Baden-Württemberg
- Bildungszeit: bis zu 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, nach mindestens 12 Monaten Beschäftigung.
- Für berufliche und politische Weiterbildung sowie Qualifizierung für bestimmte Ehrenämter, bei anerkannten Bildungseinrichtungen.
- Kursgebühren, Anreise und Unterkunft trägt in der Regel die beschäftigte Person.
- Ablehnung möglich, unter anderem bei dringenden betrieblichen Belangen oder wenn am 1. Januar insgesamt weniger als zehn Personen beschäftigt sind.
Was das für Ihren Betrieb heißt
- Bildungsurlaub ist keine Geldförderung: Sie zahlen das Gehalt weiter, die Kurskosten sind nicht automatisch erstattet.
- Die Regeln (Tage, Kleinbetriebsgrenzen, Fristen, anerkannte Kurse) unterscheiden sich von Land zu Land. Prüfen Sie das Gesetz Ihres Landes.
- Sie können ihn mit anderen Bausteinen kombinieren: Freistellung über Bildungsurlaub, Kurskosten zum Beispiel über einen Landeszuschuss oder als steuerfreie Leistung des Betriebs.
Regierungspräsidium Karlsruhe: Bildungszeit Baden-Württemberg ↗
Programme der Länder: zwei geprüfte Beispiele
Viele Länder haben eigene Zuschüsse, oft aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus). Bedingungen und Laufzeiten ändern sich häufig. Wir nennen hier nur Programme, die wir auf offiziellen Seiten prüfen konnten.
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0
- Seit 1. Februar 2026, finanziert vom Land NRW und dem ESF.
- Für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagt 100.000 €), nachgewiesen durch einen Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre ist. Damit auch für Selbstständige und Beschäftigte.
- 50 % der Kurskosten, höchstens 500 €, einmal pro Kalenderjahr. Fahrt und Unterkunft sind nicht förderfähig, Führerscheine ausgeschlossen.
- Die Rechnung muss auf die antragstellende Person lauten.
- Anmeldung der Weiterbildung im ESF-Onlineportal spätestens am Tag vor Kursbeginn, Unterlagen nach dem Kurs hochladen.
- Bezirksregierung Arnsberg: Bildungsscheck 2.0 ↗
Bayern: Meisterbonus
- Einmalige Prämie von 3.000 € für Absolventen einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung (Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022).
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern, Prüfung vor einer zuständigen Stelle in Bayern, Ergebnis nicht älter als zwei Jahre.
- Die Kammer (IHK, HWK und andere) schreibt die Absolventen an und zahlt aus.
- Er kommt zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG.
- Stand: Themenblatt des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, Oktober 2025.
- Themenblatt Meisterbonus (PDF) ↗
Andere Länder: Fragen Sie bei Ihrer IHK, HWK oder dem Wirtschaftsministerium Ihres Landes nach aktuellen Weiterbildungszuschüssen. Prüfen Sie immer das Datum der Förderrichtlinie und ob der Antrag vor Kursbeginn gestellt werden muss.
BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Dieses Bundesprogramm bezuschusst individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, zum Beispiel zur Personalentwicklung oder zur Planung von Weiterbildung im Betrieb. Seminare und Workshops werden nicht gefördert. Es ist also keine Kursförderung, kann aber helfen, Ihren Weiterbildungsbedarf mit einer Fachperson zu klären.
Bedingungen
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe (EU-KMU-Definition) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
- Die Förderrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2026: höchstens fünf Beratungen insgesamt, höchstens zwei pro Jahr. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
- Einzelberatung von höchstens fünf Tagen durch ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen.
- Unternehmen, die noch kein Jahr am Markt sind, führen vorher ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner.
- Ausgeschlossen unter anderem: überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerberatung und Beratung zu Fördermitteln.
Wie viel
- Alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig: 50 %, höchstens 1.750 €.
- Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg und Region Trier: 80 %, höchstens 2.800 €.
- Seit 15. November 2025 wird der Zuschuss bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug auf den gezahlten Bruttobetrag berechnet.
- De-minimis-Beihilfe: Andere Beihilfen der letzten drei Jahre werden berücksichtigt.
Ablauf: Antrag online beim BAFA, erst nach dem Informationsschreiben den Beratervertrag schließen (der Vertragsabschluss gilt bereits als Beginn), Beratung durchführen und innerhalb von sechs Monaten den Verwendungsnachweis mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis einreichen. Ob das Programm nach 2026 fortgeführt wird, ist auf der BAFA-Seite derzeit nicht angegeben.
IHK und HWK: Anbieter, Prüfer und Lotsen
Was die Kammern bieten
- Die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) nehmen viele Fortbildungsprüfungen ab (Fachwirt, Meister) und bieten über ihre Bildungszentren Lehrgänge an, die oft mit dem Aufstiegs-BAföG förderfähig sind.
- Sie beraten zu Weiterbildung und Fördermitteln in Ihrer Region, oft kostenlos für Mitgliedsbetriebe.
- In Bayern zahlen sie den Meisterbonus aus.
So nutzen Sie sie
- Fragen Sie vor der Anmeldung, ob der Lehrgang auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet: Das ist die Voraussetzung für das Aufstiegs-BAföG.
- Lassen Sie sich die Unterrichtsstunden und Termine schriftlich geben: Sie brauchen sie für den Antrag.
- Fragen Sie nach Landesprogrammen und nach Zuschüssen Ihrer Branche.
Steuern: Weiterbildung ist absetzbar
Für Sie als Unternehmer
- Weiterbildungskosten, die durch Ihren Betrieb veranlasst sind, sind Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 4 EStG): Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten.
- Absetzbar ist nur Ihr tatsächlicher Eigenanteil. Den Zuschussanteil, zum Beispiel aus dem Aufstiegs-BAföG, können Sie nicht zusätzlich geltend machen.
- Klären Sie Einzelfragen mit Ihrer Steuerberatung.
Für Ihre Beschäftigten
- Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind für Beschäftigte steuerfrei, wenn sie der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen oder Maßnahmen nach § 82 SGB III sind (§ 3 Nummer 19 EStG). Sie dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.
- Für den Betrieb sind die Kosten Betriebsausgaben.
- Zahlen Beschäftigte selbst, können sie die Kosten als Werbungskosten angeben.
Schritt für Schritt
- Klären Sie, wer sich weiterbildet und mit welchem Ziel: Abschluss (Meister, Fachwirt), längere Qualifizierung oder kurzer Kurs.
- Wählen Sie den passenden Baustein mit der Tabelle oben: Aufstiegs-BAföG für Sie, Agentur für Arbeit für Ihre Beschäftigten, Landesprogramm für kurze Kurse.
- Prüfen Sie den Anbieter: anerkannte Aufstiegsfortbildung für das Aufstiegs-BAföG, AZAV-Zulassung für die Agentur für Arbeit, anerkannte Einrichtung für den Bildungsurlaub.
- Lassen Sie sich ein Angebot mit Unterrichtsstunden, Terminen und Kosten geben.
- Stellen Sie den Antrag vor dem Start: Bildungsscheck NRW spätestens am Vortag, Agentur für Arbeit möglichst früh, Aufstiegs-BAföG am besten drei Monate vorher, BAFA vor dem Beratervertrag.
- Warten Sie auf die Bestätigung oder den Bescheid, bevor Sie verbindlich buchen, wenn die Förderung für Sie entscheidend ist.
- Sammeln Sie Nachweise: Teilnahmebestätigung, Rechnung, Zahlungsnachweis, Prüfungszeugnis.
- Reichen Sie die Nachweise fristgerecht ein (BAFA: Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten, AFBG: Erlass nach bestandener Prüfung beantragen).
Fallstricke, die eine Förderung kosten
- Zu spät beantragen. Beim Bildungsscheck NRW und beim BAFA ist eine nachträgliche Antragstellung ausgeschlossen. Beim Aufstiegs-BAföG gibt es Unterhalt frühestens ab dem Antragsmonat.
- Den Beratervertrag vor dem BAFA-Schreiben unterschreiben. Schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung.
- Einen Kurs unter 121 Stunden bei der Agentur für Arbeit einreichen: Die Förderung nach § 82 SGB III verlangt mehr als 120 Stunden.
- Einen nicht zugelassenen Anbieter wählen. Ohne AZAV-Zulassung keine Förderung durch die Agentur für Arbeit.
- Die Rechnung auf die Firma ausstellen lassen, wenn Sie den Bildungsscheck NRW nutzen: Sie muss auf die antragstellende Person lauten.
- Auf die Bildungsprämie warten. Sie existiert seit Ende 2021 nicht mehr.
- Die Reform 2027 schon einrechnen. Die höheren Beträge des Aufstiegs-BAföG gelten frühestens ab 1. August 2027 und sind noch nicht verabschiedet.
- Zuschüsse doppelt absetzen. Steuerlich zählt nur, was Sie selbst bezahlt haben.
Häufige Fragen
Ich bin selbstständig: Welche Förderung gibt es für meine eigene Weiterbildung?
Für eine anerkannte Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister oder Fachwirt) das Aufstiegs-BAföG: bis zu 15.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 % Zuschuss. Für kürzere Kurse Landesprogramme wie den Bildungsscheck 2.0 in NRW (50 %, höchstens 500 €, bei zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 €). Ihre Kosten sind außerdem Betriebsausgaben.
Gibt es die Bildungsprämie noch?
Nein. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung endete die Ausgabe der Prämiengutscheine am 31. Dezember 2021.
Wie viel zahlt die Agentur für Arbeit für meine Angestellten?
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten in der Regel 100 % der Lehrgangskosten und 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Voraussetzung: mehr als 120 Stunden, zugelassener Kurs und Träger. Es ist eine Ermessensleistung, stellen Sie den Antrag vor Beginn.
Muss ich als Kleinbetrieb Bildungsurlaub gewähren?
Das hängt vom Land ab. In Bayern und Sachsen gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz. In Baden-Württemberg können Betriebe ablehnen, wenn am 1. Januar insgesamt weniger als zehn Personen beschäftigt sind. Prüfen Sie das Gesetz Ihres Landes.
Fördert das BAFA auch Seminare?
Nein. Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst nur individuelle Beratungen von höchstens fünf Tagen, mit 50 % (höchstens 1.750 €) oder 80 % (höchstens 2.800 €) je nach Region. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026.
Wird das Aufstiegs-BAföG erhöht?
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 eine Reform beschlossen (18.000 € statt 15.000 €, 60 % Erlass statt 50 %). Sie soll am 1. August 2027 in Kraft treten und muss noch vom Parlament beschlossen werden. Bis dahin gelten die heutigen Beträge.
Offizielle Quellen
- Aufstiegs-BAföG: offizielle Website ↗ · Flyer Stand Oktober 2025 (PDF) ↗ · Kabinettsbeschluss 15. Juli 2026 ↗ · Verfahrensbeschreibung service-bw ↗
- Bundesinstitut für Berufsbildung: Ende der Bildungsprämie ↗
- Bundesagentur für Arbeit: individuelle Förderung von Beschäftigten ↗ · Flyer Weiterbildung, Stand Januar 2026 (PDF) ↗
- Regierungspräsidium Karlsruhe: Bildungszeit BW ↗ · TU Dresden: Bildungsurlaub nach Bundesland ↗
- Bezirksregierung Arnsberg: ESF-Bildungsscheck 2.0 ↗
- Bayerisches Wirtschaftsministerium: Meisterbonus (PDF) ↗
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ↗ · Änderung der Förderrichtlinie (PDF) ↗
- Einkommensteuergesetz § 3 ↗ · § 4 ↗
Informationen geprüft am 18. Oktober 2026. Förderrichtlinien und Beträge ändern sich, Landesprogramme oft während des Jahres: Prüfen Sie immer die Bedingungen, die am Tag Ihres Antrags gelten.
Siehe auch
Allgemeiner Informationsleitfaden ohne Rechtsverbindlichkeit und ohne Steuer- oder Rechtsberatung. Eine Förderung bestätigt nur die zuständige Stelle mit einem Bescheid. Links nur zu offiziellen Websites.
